Transwing®Jane Hartung e.K.
Frankfurter Landstraße 109
64291 Darmstadt,
Germany
Telefon: (0049) 0-6151/351468
Telefax: (0049) 0-6151/370259
Mobile: (0049) 0-173/6506882
e-Mail: transwing@t-online.de
Internet: www.transwing.de
Sitz der Firma: Darmstadt
Amtsgericht: HRA 7077
Steuernummer: 00782502577
Ust.ident.Nr.: DE234600068
Vertrag über den Transport eines Packstückes
- Dieses Abkommen betrifft die Versendung eines Packstückes/ einer Box durch das durch den Unterzeichnenden beauftragtes Unternehmen, hier Transwing Jane Hartung oder dessen Vertreter.
- Die Kosten für den Transport sind bei Abholung des Packstückes/ der Box vor Transportausführung zu entrichten, es sei denn, es wird etwas anderes schriftlich vereinbart.
- Es gilt als vereinbart, dass eine Auslieferung des Packstückes/ der Box erst erfolgt, wenn die Transportkosten vollständig entrichtet sind. Bei einem Zahlungsversäumnis auch eines Teilbetrages seitens des Auftraggebers erfolgt die Auslieferung erst bei vollständiger Zahlung des Transportpreises, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Bis zur Zahlung des Transportpreises verbleiben die Boxen in der Obhut von Transwing Jane Hartung oder derer Beauftragter in den Philippinen.
- Alle Packstücke/ Balikbayan Boxen jedes Versenders unterliegen vor der Verschiffung dem Recht der Sicht- und Inhaltskontrolle von Transwing Jane Hartung.
- Alle zu deklarierenden, auch nicht zu versteuernden Gegenstände, sind auf ein Dutzend jeder Sorte zu beschränken.
- Alle luxuriösen und zu versteuernden Gegenstände sind zollpflichtig; hier richtet sich der zu entrichtende Zoll nach den Zoll-Tarifen der Beurteilung der philippinischen Zollbehörden.
- Die Maße der zur Verfügung gestellten Balikbayan Boxen sollen nicht überschritten werden. Übersteigen die Boxen die vorgegebenen Ausmaße, werden die Übermaße zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Bei Vorliegen einer Verspätung der Auslieferung in den Philippinen aufgrund Schwierigkeiten der Auslieferung zu bestimmten Gebieten, Orten etc., wird Transwing Jane Hartung versuchen, die Boxen schnellstmöglich auszuliefern bzw. durch Beauftragte ausliefern zu lassen.
- Falls ein Auslieferungsgebiet nicht durch Auslieferungsfahrzeuge erreichbar ist, werden wir an den nächstliegenden Ort (betrifft Luzon) ausliefern.
- In Visayas und Mindanao liefern wir direkt an den Empfänger in den Großstädten. Außerhalb des Stadtgebietes informieren wir den Empfänger über die Ankunft des Paketes zur Abholung.
- Die Auslieferung an Zielorte außerhalb des Stadtgebietes kann, sofern auf den Philippinen darstellbar, zu einem Aufpreis entsprechend der Entfernung über unser Büro geregelt werden.
- Mit diesem Vertrag ernennen Sie Transwing Jane Hartung als Ihren Vertreter zur Durchführung der Zollmeldung und Zollabfertigung, zum Vertreter zur Entscheidung über die Verschiffungsgesellschaft, zum Vertreter über die Auswahl des Zoll-Abfertigers zur Durchführung der Zollangelegenheiten sowie zum Entscheider über die Wahl des Auslieferungsunternehmers auf den Philippinen.
- Wir akzeptieren keine Verschiffung von Gegenständen, die als beschränkte Artikel oder gefährliches Material vom Verkehrsministerium (DOT), IATA oder ICAO bestimmt wurden.
- Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung ist der Versender/ Empfänger aufgefordert, den Anspruch innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft des Behälters auf den Philippinen schriftlich einzureichen. Der Anspruch ist an die deutsche Zentrale von Transwing Jane Hartung zu senden.
- Wurde seitens des Empfängers der ordnungsgemäße Empfang der Boxen durch Unterschrift bestätigt, obliegt der nachträgliche Nachweis eines Verlustes bei dem Versender.
- Wir sind weder haftbar für verzögerten Schiffstransport noch für Umstände außerhalb unserer Kontrolle wie z.B. Erdbeben, Zyklone, Stürme, Überflutungen, Embargos, Streiks.
- Wir bemühen uns Ihr Packstück/ Ihre Box im Rahmen unserer regulären Zeitplanung so schnell wie möglich zu transportieren, aber Transwing Jane Hartung ist nicht haftbar für extern
beeinflusste Verspätungen.
- Transwing Jane Hartung behält sich das Recht allerdings ohne Rechtsanspruch vor, im Falle einer Verzögerung oder der Unmöglichkeit einer Auslieferung die Transportgebühren ganz oder teilweise zurückzuzahlen, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
- Die Behälter sind über eine Versicherungsgesellschaft gegen Totalverlust versichert. Transwing Jane Hartung haftet zusätzlich für Verluste mit einem Gesamtwert pro Box in Höhe von 300.-USD, welches auch die max. Begrenzung hinsichtlich der Versicherung des Totalverlustes betrifft. Eine mögliche Entschädigung würde im Falle eines Anspruches in Deutschland ausgezahlt werden.
- Falls der Schiffstransport mit einem Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abreiseland verbunden ist, begrenzen die Warschauer Konventionen unsere Haftbarkeit für Verluste. Hiermit stimmen Sie zu,
dass Ihre Verschiffung über Zwischenstopps stattfindet, welche wir für den Transport für angemessen halten.
- Zu einer vollständigen Versendung eines Packstückes/ einer Box gehört eine ordnungsgemäß ausgefüllte Packliste und dieser von Ihnen zu unterschreibende Vertrag.
Hiermit erkläre ich, dass alle Gegenstände aufgelistet sind, die Auflistung wahr und richtig ist, und ich
erkläre mich mit den oben angeführten Vertragsbestimmungen einverstanden.